Wie funktioniert Briefwahl?
Wie beantrage Ich meine Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahl ist eine sichere und unkomplizierte Möglichkeit, Ihre Stimme für die Landtagswahlen im Voraus per Post abzugeben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
1. Über die Wahlbenachrichtigung: per Post oder QR-Code
Mit Ihrer Wahlbenachrichtigung erhalten Sie auch ein Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen zum Selbstausfüllen.
Wer ein Smartphone besitzt, hat es noch einfacher: Hier können Sie ganz bequem den individualisierten QR-Code im Schreiben scannen und so in nur wenigen Klicks die Briefwahlunterlagen beantragen.
2. Online
Bis 11. März 2021 um 11:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Hier geht's zur Beantragung.
3. Per E-Mail
Sie können Ihren Briefwahlantrag auch per E‐Mail stellen. Sie müssen dabei Ihren Vor‐ und Familiennamen, die Adresse Ihres Erstwohnsitzes in Stuttgart und Ihr Geburtsdatum angeben. Beantragung bis spätestens 11. März 2021 um 11:00 Uhr an briefwahl(at)stuttgart.de.
4. Weitere Möglichkeiten: Per Post, per Fax, im Wahlbüro abholen
Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf den Seiten der Stadt Stuttgart.
Wie fülle Ich die Briefwahlunterlagen richtig aus?
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl erhalten haben, prüfen Sie diese auf Vollständigkeit. Der Wahlbrief muss enthalten:
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift
- Amtlicher Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an den Wahlbezirk Stuttgart
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und Erläuterungen zur Briefwahl
Setzen Sie Ihr Kreuz, um Ihre Stimme abzugeben.
Legen Sie anschließend den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein vollständig aus.
Legen Sie den verschlossenen Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung in den Wahlbriefumschlag (rot).
Anschließend können Sie den Wahlbrief per Post versenden oder geben ihn im Bürgerbüro Stuttgart ab.
Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, den 14. März 2021 um 18:00 Uhr bei der Stadt Stuttgart vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden.
Sollten Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie daher unbedingt auf ausreichende Frankierung und den rechtzeitigen Versand.